Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verbindliche Bestimmungen für die Teilnahme am Intensivprogramm ReformWerk · Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der creationality KLG – creation & personality, St. Gallerstrasse 24c, 8580 Amriswil, Schweiz (Handelsregister: CHE-320.289.325, nachfolgend «creationality KLG» oder «Veranstalter») und den Teilnehmenden bzw. deren Arbeitgebern (nachfolgend «Teilnehmende») am 8-wöchigen Intensivprogramm ReformWerk sowie allen damit verbundenen digitalen und persönlichen Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, creationality KLG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Das Angebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte, Entscheidungsträger, Selbstständige und Berufstätige (B2B sowie anspruchsvolle Privatteilnehmende).
2. Gegenstand des Intensivprogramms
ReformWerk ist ein 8-wöchiges modulares Intensivprogramm zur praktischen, souveränen und verantwortungsvollen Anwendung generativer Künstlicher Intelligenz im beruflichen Alltag.
Der Leistungsumfang umfasst:
- Wöchentlich kuratierte Video-Lektionen und strukturierte Aufgabenblätter,
- Das 20-seitige Arbeitsheft «ReformWerk-Kompass» (inkl. SAIX-Framework, KLAR-Prinzip, Canvases),
- 8 wöchentliche Live-Calls in einer geschlossenen Kleingruppe (maximal 10 Teilnehmende),
- Persönliche Begleitung und qualifiziertes Feedback durch Simeon Stiefel zur Entwicklung eines individuellen Vorhabens («Werkstück»),
- Geschützten Zugang zu den Aufzeichnungen aller Live-Calls und zu den Lernmaterialien für mindestens 12 Monate ab Programmstart.
ReformWerk vermittelt Orientierung, Praxiskompetenz und Governance-Methodik. Es ist kein passiver Vorlesungskurs; der Lernerfolg basiert massgeblich auf der eigenen aktiven Erarbeitung des gewählten Projekts (geschätzter Zeitaufwand: ca. 3 bis 5 Stunden pro Woche neben dem Beruf).
3. Bewerbung, Aufnahme & Vertragsschluss
Unverbindliche Platzanfrage: Das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars auf reformwerk.ch/#platz stellt eine unverbindliche Interessensbekundung dar und begründet noch keinen Anspruch auf Teilnahme.
Auswahlverfahren & Passung: Da die Plätze auf maximal 10 Personen pro Kohorte begrenzt sind, wählt Simeon Stiefel die Teilnehmenden nach Passungskriterien aus (reales betriebliches/persönliches Vorhaben, Vorkenntnisse jenseits der reinen Anfängerphase, zeitliche Verfügbarkeit, förderliche Gruppenzusammensetzung).
Persönliches Kennenlerngespräch: Bei positiver Vorauswahl wird ein 15-minütiges persönliches Telefongespräch zur gegenseitigen Erwartungsklärung vereinbart.
Verbindlicher Vertragsschluss: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn creationality KLG nach dem Kennenlerngespräch eine verbindliche Zusage per E-Mail erteilt und die entsprechende Rechnung ausstellt bzw. der Teilnehmende das Angebot schriftlich oder durch fristgerechte Begleichung der Rechnung (bzw. der ersten Rate) bestätigt.
Warteliste: Bewerber, die für die aktuelle Kohorte nicht berücksichtigt werden können, werden nach Rücksprache auf die Warteliste für die Folgekohorte gesetzt.
4. Teilnahmebeiträge, Zahlungsbedingungen & Ratenzahlung
Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Da creationality KLG derzeit nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt (Umsatz unter der gesetzlichen Freigrenze gemäss Art. 10 MWSTG), wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
| Kohorte | Teilnahmebeitrag | Zahlungsmodalität |
|---|---|---|
| Erste Kohorte (Start 4. Januar 2027) | CHF 1'800.- | Einmalig oder 2 Raten à CHF 900.- |
| Zweite Kohorte | CHF 2'200.- | Einmalig oder 2 Raten à CHF 1'100.- |
| Ab dritter Kohorte | CHF 2'500.-+ | Einmalig oder 2 Raten |
Zahlungsarten & Fälligkeit: Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung gegen Rechnung oder über die angebotenen elektronischen Zahlungsdienstleister. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum, in jedem Fall jedoch vor dem offiziellen Programmstart ohne Abzug zu begleichen.
Ratenzahlung: Auf Wunsch kann der Teilnahmebeitrag in zwei gleichen Raten beglichen werden:
- 1. Rate: 50% des Betrags bei Buchung (fällig vor Programmstart),
- 2. Rate: 50% des Betrags nach Ablauf von vier Programmwochen.
Rechnungsstellung an Arbeitgeber: Die Ausstellung der Rechnung an eine abweichende Rechnungsadresse (z. B. den Arbeitgeber) ist möglich. Bei Nichtbegleichung durch den Arbeitgeber bleibt der Teilnehmende subsidiär persönlich für den Rechnungsbetrag haftbar.
Zahlungsverzug: Bei nicht fristgerechter Begleichung der ersten Rate behält sich creationality KLG vor, den reservierten Platz nach einmaliger Mahnung an Personen auf der Warteliste freizugeben.
5. Rücktritt, Stornierung, Nachbesetzung & Verschiebung
Da jede Kohorte auf 10 Plätze limitiert ist und eine intensive Vorbereitung erfordert, gelten folgende verbindliche und transparente Rücktrittsfristen:
| Zeitpunkt des Rücktritts | Kostenfolge | Rückerstattung / Option |
|---|---|---|
| Bis 30 Tage vor Programmstart | Kostenlos | 100% Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen |
| 29 bis 8 Tage vor Programmstart | Tatsächliche Kosten, höchstens CHF 300.- | Rückerstattung des Restbetrags |
| Ab 7 Tage vor Start & während des Programms | Voller Teilnahmebeitrag geschuldet | Rückerstattung nur bei Nachbesetzung über Warteliste (abzüglich CHF 300.-) · Übertragung an Ersatzperson bis 3 Tage vor Start · Verschiebung im Härtefall |
Nachbesetzung über die Warteliste: Kann ein ab 7 Tagen vor Start stornierter Platz rechtzeitig über die offizielle Warteliste an eine passende Person nachbesetzt werden, erstattet creationality KLG den bezahlten Beitrag abzüglich einer Administrationspauschale von CHF 300.- zurück.
Stellung einer Ersatzperson: Der Teilnehmende ist berechtigt, bis spätestens 3 Tage vor Programmstart eine qualifizierte Ersatzperson vorzuschlagen. Die Ersatzperson muss dem Anforderungsprofil entsprechen und von Simeon Stiefel nach einem kurzen Vorab-Check freigegeben werden. Mit Eintritt der Ersatzperson und Übernahme der Zahlungspflicht entfällt die Zahlungsverpflichtung des ursprünglichen Teilnehmenden.
Einmalige Verschiebung bei Härtefällen: Bei nachgewiesener schwerer Krankheit oder Unfall (ärztliches Zeugnis) kann die Teilnahme nach individueller Absprache einmalig kostenlos in die unmittelbar darauffolgende Kohorte verschoben werden, sofern dort freie Kapazitäten bestehen.
Wichtiger Hinweis: Nach Schweizer Recht (Obligationenrecht) besteht bei Dienstleistungsverträgen dieser Art kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es besteht ausdrücklich keine Geld-zurück-Garantie. ReformWerk setzt auf beidseitige Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit.
6. Durchführung, Live-Calls, Aufzeichnungen & Zugriffsfristen
Durchführung: Das Programm wird primär online via geschützte Videokonferenzen (Zoom) und digitale Lernmaterialien durchgeführt.
Live-Calls & Termine: Die wöchentlichen Live-Calls finden zu den vorab kommunizierten festen Zeiten statt. Ein Anspruch auf Nachholung einzelner versäumter Calls im 1:1-Format besteht nicht.
Aufzeichnungen & Datenschutz in Calls:
- Sämtliche Live-Calls werden aufgezeichnet, damit verhinderte Teilnehmende die Inhalte asynchron nachholen können.
- Jede Aufzeichnung wird vor Beginn des Calls transparent angekündigt.
- Die Aufzeichnung bleibt den Teilnehmenden der entsprechenden Kohorte vorbehalten und wird nicht öffentlich gemacht.
- Der Einsatz automatisierter externer KI-Transkriptionsbots (z. B. Otter.ai, Read.ai o. ä.) durch Teilnehmende ist während der Calls untersagt, um die Vertraulichkeit der Gruppe zu wahren.
Zugriffsfristen: Teilnehmende erhalten für die Dauer von mindestens 12 Monaten ab Programmstart geschützten Zugriff auf die Video-Aufzeichnungen und Kursmaterialien.
7. Abschluss & Teilnahme-Zertifikat
Teilnehmende, die das 8-wöchige Programm aktiv durchlaufen und ihr eigenes Praxis-Projekt («Werkstück») fertiggestellt und präsentiert haben, erhalten ein persönliches ReformWerk-Zertifikat.
Das Zertifikat weist die erarbeiteten Kompetenzen, das spezifische Werkstück sowie den zeitlichen Umfang (rund 35 begleitete Stunden) aus.
Das Zertifikat ist kein staatlich anerkannter oder universitärer Hochschulabschluss, sondern ein qualifizierter Praxisnachweis für fundierte, methodisch reflektierte KI-Kompetenz.
8. Urheberrechte & Nutzungsrechte an Kursmaterialien
Sämtliche im Rahmen von ReformWerk zur Verfügung gestellten Unterlagen, Videos, Arbeitshefte (insbesondere der «ReformWerk-Kompass»), Folien, Prompts, Frameworks (SAIX, KLAR) und Canvases sind geistiges Eigentum der NetriX GmbH, der creationality KLG bzw. von Simeon Stiefel und urheberrechtlich geschützt.
Teilnehmende erhalten ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Recht, die zur Verfügung gestellten Materialien für ihre eigene persönliche und unternehmensinterne Arbeit zu nutzen.
Nicht gestattet ist die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die Veröffentlichung, der Weiterverkauf oder die kommerzielle Weiternutzung der Schulungsmaterialien zur Durchführung eigener Trainings oder Weiterbildungen für Dritte ausserhalb der eigenen Organisation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von creationality KLG.
9. Rechte an eigenen Werkstücken & Vertraulichkeit (Vertrauensraum)
Eigentum am eigenen Projekt: Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an den von den Teilnehmenden selbst entwickelten Projekten, Texten, Daten, Software-Artefakten, Richtlinien oder Prozessabläufen («Werkstücken») verbleiben uneingeschränkt beim jeweiligen Teilnehmenden bzw. dessen Arbeitgeber.
Vertrauensraum & Verschwiegenheit:
- ReformWerk lebt vom ehrlichen, offenen Austausch anhand realer betrieblicher Vorhaben.
- Alle Teilnehmenden verpflichten sich verbindlich, sämtliche geschäftlichen, betrieblichen, strategischen oder personenbezogenen Informationen anderer Teilnehmender, die ihnen im Rahmen der Live-Calls, Gruppenarbeiten oder des Austauschs bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben oder ausserhalb des Programms zu verwerten.
- Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung des Programms fort.
10. Programmänderungen & Absage durch den Veranstalter
Mindestteilnehmerzahl: Zur Gewährleistung eines tragfähigen Gruppen- und Lernerlebnisses gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmenden. Wird diese bis 14 Tage vor Programmstart nicht erreicht, kann creationality KLG das Programm absagen oder auf einen späteren Termin verschieben. Bei einer Absage werden bereits bezahlte Beträge vollumfänglich innert 14 Tagen zurückerstattet.
Terminverschiebungen: Bei Verhinderung des Referenten aus wichtigem Grund (z. B. akute Erkrankung, höhere Gewalt) kann ein Live-Call auf einen zeitnahen Ersatztermin verschoben werden. Weitergehende Ansprüche (z. B. auf Schadenersatz oder Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.
Didaktische Anpassungen: creationality KLG behält sich vor, die Reihenfolge oder Schwerpunkte einzelner Module im Rahmen des didaktischen Gesamtziels an die Bedürfnisse der Kohorte anzupassen.
11. Gewährleistung & Haftungsbeschränkung (nach Schweizer OR)
creationality KLG erbringt sämtliche Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Professionalität. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Beförderung oder das Erreichen spezifischer Unternehmenskennzahlen wird nicht geschuldet.
Die Haftung von creationality KLG – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Schäden beschränkt, die auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind (Art. 100 Abs. 1 OR).
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, verpasste Geschäftsgelegenheiten oder Schäden aus Datenverlust wird ausdrücklich wegbedungen.
Die Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich wegbedungen (Art. 101 Abs. 2 OR).
12. Haftungsausschluss für KI-Systeme & keine Fachberatung
Eigenverantwortung beim KI-Einsatz: Generative KI-Systeme und Large Language Models (z. B. ChatGPT, Claude, Microsoft Copilot, Google Gemini) basieren auf stochastischen Verfahren und können sachlich falsche, unvollständige oder irreführende Ergebnisse erzeugen («Halluzinationen»).
Teilnehmende sind verpflichtet, sämtliche mit oder durch KI generierten Inhalte, Texte, Richtlinien und Codes vor deren produktivem Einsatz eigenverantwortlich fachlich, sachlich und rechtlich zu prüfen. creationality KLG übernimmt keinerlei Haftung für Fehler, Schäden oder Rechtsverletzungen, die aus der Nutzung KI-generierter Ergebnisse im Betrieb der Teilnehmenden resultieren.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Das Programm vermittelt Orientierungswissen und Best Practices zu ethischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Fragen (z. B. Schweizer revDSG). Die Vermittlung dieser Inhalte stellt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder formelle Datenschutz-Auditierung dar und ersetzt keinesfalls die fallbezogene Konsultation einer qualifizierten Rechtsanwaltskanzlei oder eines Fachexperten.
13. Datenschutz
Der Schutz der persönlichen Daten aller Teilnehmenden hat für uns höchste Priorität.
Alle Informationen zur Erfassung, Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten sowie zu den Betroffenenrechten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und EU-DSGVO sind in unserer separaten Datenschutzerklärung verbindlich geregelt.
14. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht & Gerichtsstand
Geltende Fassung & Änderungen: Für die Teilnahme am Programm gilt jeweils diejenige Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses in Kraft war. Nach Abschluss einer Kohorte besteht keinerlei Pflicht, frühere Teilnehmende über künftige Anpassungen der AGB für spätere Durchgänge zu informieren. creationality KLG behält sich vor, diese AGB für zukünftige Kohorten jederzeit anzupassen.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Anwendbares Recht: Auf das gesamte Vertragsverhältnis ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen anwendbar.
Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der creationality KLG (Amriswil, Kanton Thurgau, Schweiz). Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.